Aktionäre der Calida Holding AG (WKN A1JJES) profitieren neben Ausschüttungen in Form von Ertragsgutschriften und Bardividenden auch von einer Sachdividende. Hierzu müssen mindestens 20 Aktien gehalten und in das schweizer Aktienregister eingetragen werden.
Bereits im November 2020 habe ich meinen Bestand von 40 Anteilen von meinem Broker, der Consorsbank umlegen und in das schweizerische Aktienregister eintragen lassen (vgl. Abb. 1 und Abb. 2). Hierzu habe ich die Consorsbank formlos über das Kontaktformular (kontaktformular@consorsbank.de) angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für meinen Depotbestand von 40 Anteilen der Calida Holding AG (WKN A1JJES) die Eintragung ins schweizerische Aktienregister. Die Vornahme bitte ich mir schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Den Antrag für mein Eintragungsgesuch sendete mir die Consorsbank am 07.10.2020 auf dem Postweg zu. Dieser ist auszufüllen, zu unterschreiben und im Original an die Consorsbank zurück zu senden. Die Umlegung und Eintragung kann ein paar Wochen beanspruchen und ist kostenpflichtig. In meinem Fall waren es rund 4 Wochen (vgl. Abb. 3). Für die Umlegung erhob die Consorsbank eine Gebühr von 52,97 EUR. Die Eintragung kostete zusätzlich 50,16 EUR. Andere Broker können hier günstiger sein. Ein Vergleich kann sich lohnen. Ein Wechsel des Brokers für dieses womöglich einmalige Geschäft war für mich jedoch keine Option.
Wichtig: Für die Umlegung und Eintragung wird der Aktienbestand gesperrt. Ein Verkauf ist nicht möglich, solange diese Sperre besteht. Auch ein späterer Verkauf ist dann nicht mehr einfach möglich. Dies erfordert der vorherigen Austragung des Aktienbestandes aus dem schweizerischen Aktienregister. Die Austragung kann ebenfalls beim Broker formlos beantragt werden.
Abb. 1: Entnahme aus der Girosammelverwahrung und Umlegung
Abb. 2: Eintragung des Aktienbestandes in das schweizer Aktienregister
Abb. 3: Eingang des Aktienbestandes nach Umlegung
Am 26. März 2021 erhielt ich erstmals das Bestellformular für einen Calida-Pyjama. Dieses habe ich vor Ablauf der Frist, den 15. April 2021 an Calida zurückgesendet. Am 26. Mai 2021 habe ich das Aktionärsgeschenk erstmalig erhalten. Die Qualität und der Tragekomfort der Textilien sind sehr gut (unbezahlte Werbung). In den letzten Jahren hat reihum jedes Familienmitglied einen Pyjama erhalten. Bis zum Jahr 2023 konnte zwischen Größe (Kind / Erwachsenen) und Art (Langarm / Kurzarm) gewählt werden. Welches Design der Pyjama am Ende hatte, war stets eine Überraschung. 2024 änderte Calida das Konzept und verteilte Bestellgutscheine in Höhe von 100 CHF / 100 EURO an seine Aktionäre. Neben einer individuellen Auswahl konnten auch mehrere Artikel aus unterschiedlichen Segmenten ausgewählt werden. Die Lieferzeit verkürzte sich auf 1-3 Werktage.
Im Jahr 2025 gab Calida eine weitere Anpassung bekannt. Seither gibt das Unternehmen (nur noch) einen Rabatt in Höhe von 30 % auf das Gesamtsortiment. Dieser gilt für einen einmaligen Einkauf und bis zu einem maximalen Einkaufswert von CHF/EUR 500,- (vgl Abb. 4). Der Gutschein ist, ohne Anspruch auf Verlängerung oder Ersatz, bis spätestens dem 31.12.2025 einzulösen. Calida begründet die Änderung für notwendig, da sich sich die Anzahl der bezugsberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre verzehnfacht hätte.
Abb. 4: Flyer zum Aktionärsgeschenk der Calida Holding
Wie bereits zuvor für die Calida Holding beschrieben, habe ich auch meine Anteile an der Swatch Group (Symbol: UHRN) in das schweizerische Aktienregister umlegen lassen. Am 16. Februar 2022 richtete ich hierzu mein Eintragungsgesuch an die Consorsbank. Für die Umlegung wurden meine Anteile am 21.02.2022 gesperrt. Die Gutschrift des Bestandes in meinem Depot nahm die Consorsbank am 22.02.2022 vor.
Wichtig: Anders wie bei der Calida Group versendet die Swatch Group ihre Aktionärsgeschenke nicht ins Ausland. Um das Aktionärsgeschenk erhalten zu können bedarf es einer schweizerischen Postanschrift (vgl. Abb. 5).
Abb. 5: The Swatch Group, Organisatorische Hinweise